Kosten

Ihr Partner auf allen Wegen

Kosten

Für das Ausstellen einer „Verordnung zur Krankenbeförderung“ von Ihrem zuständigen Arzt/Facharzt/Hausarzt, muss eine „medizinische Notwendigkeit“ vorliegen.

Ausgenommen sind Fahrten z.B. zur Kurzzeitpflege, Frisörbesuch oder sonstige private Zwecke. Diese Fahrten bieten wir Ihnen ebenfalls gerne an, die hierfür entstehenden Kosten sind von Ihnen zu tragen. Wie hoch diese Kosten im Einzelfall sind, besprechen wir gerne persönlich mit Ihnen.

Kaiser Busse

Unser Unternehmen kooperiert mit jeder gesetzlichen Krankenkasse. 

Wir rechnen für Sie einfach und komfortabel direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.

Versicherte haben 10 Prozent des Fahrpreises, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Fahrt, jedoch nie mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten als gesetzliche Zuzahlung selbst zu tragen, soweit kein Befreiungsausweis für gesetzliche Zuzahlung vorliegt. Sollten Sie auch von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit sein, so entfallen für Sie auch diese Kosten. 

Fahrten zu einer Krankenhaus-Einweisung oder -Entlassung werden grundsätzlich ohne vorherige Genehmigung der Krankenkassen übernommen. 

Fahrten zu ambulanten Behandlungen sind genehmigungspflichtig, werden in der Regel aber von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, wenn Sie mindestens den Pflegegrad 3 und zusätzlich eine dauerhafte Beeinträchtigung der Mobiliät mit den Merkzeichen „aG, „BI“ oder „H“ im Schwerbehindertenausweis vermerkt haben. 

Fahrten, die wir für Sie innerhalb von 14 Tagen nach stationärem Aufenthalt oder zur Nachbehandlung durchführen, werden ebenfalls übernommen. Damit es nicht zu unerwarteten Missverständnissen bei der Kostenübernahme kommt, ist es ratsam, die Genehmigung vor Fahrtantritt bei Ihrer Krankenkasse einzuholen.

Öffentliche Auftraggeber wie der Landschaftsverband Westfalen Lippe oder verschiedene Gemeinden und Kreisverwaltungen nehmen unsere Dienstleistungen gerne in Anspruch.

Allgemein gilt bei allen Fahrten:
Wir begleiten Sie gerne bis in die Behandlungsräume.

Als Vertragspartner aller gesetzlichen Krankenkassen übernehmen wir gerne das Genehmigungsverfahren, sowie die Abrechnung für Sie.

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